Umschuldung

Werden Kredite bei der Bank aufgenommen, binden sich sowohl die Bank als auch der Kreditnehmer oft für mehrere Jahre. Dies hat zur Folge, dass sich die Zinsen innerhalb dieser Zeit nicht verändern, auch die Kreditrate bleibt während dieser Laufzeit konstant. Die Kündigung des Kredites ist erst am Ende der Laufzeit bzw. unter

Einhaltung der Kündigungsfristen möglich. Unter Umständen sind Kreditnehmer bei einer vorzeitigen Beendigung des Darlehens verpflichtet, eine so genannte Vorfälligkeitsgebühr zu bezahlen. Die Gründe für eine Umschuldung können vielfältig sein. So kann eine andere Bank beispielsweise deutlich niedrigere Zinsen bieten, zum Beispiel wenn sich während der Laufzeit das allgemeine Zinsniveau erheblich reduziert hat. Ein weiterer Grund für eine Umschuldung kann der Wunsch nach einer Verlängerung der Laufzeit und somit einer Reduzierung der Kreditrate sein. Besonders im Bereich der klassischen Ratenkredite, die vornehmlich zur Finanzierung von Konsumgütern genutzt werden, dienen Umschuldungen auch dem Zusammenlegen verschiedener vorhandener Kredite bzw. der Ablösung des bereits überzogenen Dispositionskredites.

Soll die Umschuldung im Bereich der Ratenkredite erfolgen, ist dies meist ohne Probleme möglich. Die Kündigungsfrist der bisherigen Darlehen beträgt in der Regel drei Monate, oftmals wird hierauf sogar komplett verzichtet. Lediglich in den ersten sechs Monaten nach Vertragsabschluss ist die Kündigung des Kredites ausgeschlossen. Nach Ablauf der Kündigungsfrist kann dann die noch offene Kreditsumme an die Bank überwiesen werden, der Kredit ist abgezahlt. In vielen Fällen übernimmt die neue Bank die Ablösung der bestehenden Ratenkredite und erkundigt sich gleichzeitig bei der finanzierenden Bank über die Höhe der Ablösesumme. Da für einen Ratenkredit keine Sicherheiten benötigt werden, muss hierbei auch nichts bedacht werden. Die Umschuldung eines Ratenkredites kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn der neue Kredit deutlich niedrigere Konditionen bietet. Vor allem Direktbanken im Internet bieten ihre Kredite oft unter 4% p.a., Filialbanken hingegen berechnen bis zu 12%. Für den Kreditnehmer kann dies eine Ersparnis von einigen Hundert Euro während der Kreditlaufzeit bedeuten.

Soll die Umschuldung hingegen bei einem Baufinanzierungsdarlehen erfolgen, sind andere Fristen einzuhalten. Baufinanzierungsdarlehen, die so genannten Annuitätendarlehen, sind während der Zeit der Zinsbindung von einer Umschuldung ausgeschlossen. Die Banken geben der Umschuldung nur dann statt, wenn der Kreditnehmer den entstandenen Schaden durch die Vorfälligkeitsgebühr trägt. Ein Baudarlehen kann aber auch am Ende der Zinsbindung ohne Kündigungsfrist auf Wunsch abgelöst werden. Weiterhin ist zu bedenken, dass Annuitätendarlehen meist durch Grundschulden gesichert werden. Ist eine Grundschuld eingetragen, muss diese an die andere Bank bei Umschuldung übertragen werden. Die Kosten hierfür (Notarkosten, Kosten Grundbuchamt) trägt der Kreditnehmer. Doch auch bei einer Baufinanzierung kann der Aufwand für die Umschuldung lohnen. Allein eine Zinsreduzierung von 0,2-0,4% p.a. kann hier hohe Ersparnisse bringen. Die neue Bank hilft auch hier bei der Abwicklung aller Formalitäten.