Privatkredit

Die rechtlichen Rahmenbedingungen von Kreditverträgen sind im §488 BGB gesetzlich geregelt. Das Gesetz unterscheidet grundsätzlich nicht, ob der Darlehensgeber eine Bank oder eine Privatperson ist, es gilt für beide. Der Kreditnehmer muss allerdings, so er einen Privatkredit in Anspruch nimmt, auf einige Schutzrechte verzichten.

Die für gewerbsmäßig handelnde Darlehensgeber einzuhaltende Form etwa und die Regelung des Kündigungsschutzes sind für einen privaten Kreditgeber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Ein Privatdarlehen kann darüber hinaus sogar völlig formlos gewährt werden. Für den Kreditgeber ist das freilich nicht ratsam, da im Fall ausbleibender Rückzahlung die Beweislast bei ihm liegt. Üblicherweise wird aber auch ein Privatkredit immer schriftlich geschlossen. Zur beiderseitigen Sicherheit können die Beteiligten einen Vertrag aufsetzen, der sich in seiner Form an den Vertrag einer Bank anlehnt. Wer ganz sicher gehen will, lässt sich einen Kreditvertrag von einem Notar aufsetzen.

Der Wunsch nach einem Kredit von einem privaten Darlehensgeber entsteht in der Regel dann, wenn eine Bank ein derartiges Ansinnen abgelehnt hat. Es bedeutet für den Kreditgeber naturgemäß ein erhöhtes Risiko, wenn er einen Kredit gewährt, der einer Bank zu riskant erscheint. Der private Darlehensgeber kann zwar durchaus die gleichen Sicherheiten verlangen wie eine Bank. Die schriftliche Formulierung muss aber juristisch wasserdicht sein, um diese Sicherheiten im Falle des Falles beanspruchen zu können.

Zu einem großen Teil werden Privatkredite innerhalb der Verwandtschaft vergeben. Einen Privatkredit können aber auch beliebige Dritte gewähren. Bei der Kreditvergabe von privaten Anlegern an Privatpersonen hat das Internet eine weitere Vorreiterrolle übernommen. Seit dem Jahr 2005 etablieren sich Portale, die zwischen privaten Geldgebern und Kreditnehmern vermitteln. Diese Art von Kapitalbeschaffung wird gerne von Personen genutzt, denen beispielsweise das nötige Kleingeld fehlt, eine Unternehmensidee zu realisieren und die Banken diese Idee für wenig erfolgversprechend halten. Sehen private Kreditgeber dies anders und sind bereit, ein Darlehen zu gewähren, verlangen sie selbstverständlich Zinsen. Die Zinsen liegen freilich erheblich über dem üblichen Kapitalmarktzins. Dieser Zinszuschlag wird damit begründet, ein erhöhtes Risiko in Kauf zu nehmen. Allerdings hat sich die Höhe der Zinsen an dem marktüblichen Kapitalzins zu orientieren. Eine Vereinbarung, die den banküblichen Zins um mehr als 100% überschreitet, wird als sittenwidrig eingestuft. Für den Kreditgeber bedeutet das, wenn die Vereinbarung einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand hält, eine Verzinsung von Null.

Eine beliebte Form den Erwerb einer Immobilie zu finanzieren ist die Aufnahme eines Privatkredites, wenn die Absicht besteht, diese Immobilie zu vermieten. Dadurch bleibt das Eigenkapital unangetastet und aus Sicht der steuerlichen Regelung ist der Privatkredit dem Bankkredit gleichgestellt. Allerdings mit der Einschränkung, dass sich Vertragseinzelheiten wie Sicherheiten und Zinssatz, aber auch allgemeine Bedingungen sowie die tatsächliche Abwicklung des Privatkredites nicht wesentlich von einem Bankkredit unterscheiden.