KFZ-Kredit

Wer sich heutzutage in Deutschland ein neues Auto kaufen möchte, steht meist vor einem großen Problem. Neuwagen bewegen sich in Preisklassen, die kaum ein Verbraucher, geschweige denn ein Normalverdiener, ohne einen Kredit bestreiten kann. Es gibt hierzulande drei Arten eines KFZ-Kredites. Der Ratenkredit ist ein, bezüglich der

Raten-, Zinshöhe und Kosten, beständiger Kredit mit einem festen Rückzahlungsplan. Die gesamte Kreditsumme wird in gleichen Raten für die ganze, vereinbarte Zeit der Rückzahlung aufgeteilt. Somit ist er eine leicht zu überblickende Finanzierungsmöglichkeit. Ein Nachteil ist die lange Laufzeit dieses Vertrages, der insbesondere hinsichtlich des Wertverlustes des Wagens bis zum endgültigen Eigentumsübergang beachtet werden muss. Es kann sonst leicht passieren, dass der Wagen, sobald er einem gehört, so gut wie nichts mehr wert ist, was vor allem bei japanischen und anderen asiatischen Modellen passieren kann.

Eine weitere Art der KFZ-Kredite ist der Ballonkredit. Hier wird eine kürzere Laufzeit als beim Ratenkredit vereinbart und auch die Raten sind viel niedriger angesetzt. Allerdings wird dann am Ende der Laufzeit des Kredites eine, nicht unbeachtliche, Einmalzahlung des Restbetrages verlangt. Die Höhe dieser Schlussrate wird, wie die anderen Vereinbarungen über die Tilgung, bei Vertragsabschluss festgelegt. Dieser Vertrag ist zu empfehlen, wenn man zum Beispiel zum Ende der Laufzeit die Auszahlung eines Sparvertrages oder einer kleinen Lebensversicherung erwartet.

Ganz ähnlich funktioniert auch die letzte Art der KFZ-Kredite, die 'Drei-Wege-Finanzierung' oder auch Auswahl- oder Variofinanzierung genannt. Bei dieser Finanzierung hat der Kreditnehmer zum Ende der Laufzeit drei Möglichkeiten zur Auswahl. Die erste Möglichkeit ist die Zahlung des offenstehenden Restbetrages, genau wie bei der Ballonfinanzierung. Als zweite Möglichkeit kann der Kreditnehmer einen Anschlusskredit zur Begleichung der Schlussrate abschließen. Hier ist aber zu beachten, dass die Bedingungen dieses Vertrages sehr viel schlechter für den Kunden sein werden, als die des ersten Vertrages. Daher sollte man, wenn man die Schlussrate nicht zahlen kann, lieber von Anfang an einen Ratenkredit in Erwägung ziehen. Es sei denn, man spielt mit dem Gedanken, den Vertrag mit der dritten Möglichkeit zu beenden.

Hier wird das Fahrzeug bei Auslaufen des Vertrages wieder an den Händler abgegeben. Dadurch entfällt die Verpflichtung zur Zahlung des Restbetrages. Zu beachten ist bei dieser Wahl, dass sich das Fahrzeug in einem einwandfreien, gepflegten Zustand befinden muss. Das Fahrzeug wird bei Rückgabe auf den Restwert geschätzt. Ergibt sich eine negative Differenz zwischen dem Restwert des Wagens und der Höhe der Schlussrate, muss der Kreditnehmer diese Differenz begleichen. Problematisch ist hier auch die Gefahr des Wertverlustes durch einen Unfall. Aus diesem Grund sollte unbedingt eine Vollkasko-Versicherung für den Wagen abgeschlossen werden.