Baufinanzierung
Vermietung, nicht mehr möglich. Vor allem im Rahmen der privaten Altersvorsorge spielt die Immobilienfinanzierung eine wichtige Rolle. Die Baufinanzierung wird in Deutschland zumeist in Form eines Annuitätendarlehens dargestellt. Dieses Darlehen zeichnet sich durch eine feste Zinsbindung aus, die zwischen 5-15 Jahren betragen kann. Auch Zinsbindungen über 30 Jahre sind möglich, Anbieter dieser Annuitätendarlehen sind spezielle Hypothekenbanken. Für Kreditnehmer sind Annuitätendarlehen neben der Zinssicherheit vor allem wegen ihrer gleich bleibenden Monatsraten beliebt. Dieser Raten werden meist zum Monatsultimo gebucht, auch die Buchung von vierteljährlichen Raten ist möglich. Je kürzer jedoch die Ratenverrechnung, desto günstiger wirkt sich dies auf den effektiven Jahreszins aus.
Dieser effektive Jahreszins ist auch die wichtigste Vergleichsgröße von Annuitätendarlehen. Er gibt die tatsächlichen Kosten des Kredites, die aus Nominalzins, Gebühren und der Tilgungsverrechnung entstehen, an. Nur mit dem Effektivzins können Darlehen wirklich verglichen werden. Die Banken sind heute zur Angabe des effektiven Jahreszinses selbst bei Kreditangeboten verpflichtet, um den Kunden die Möglichkeit zu geben, Kreditvergleiche zu tätigen. Neben den Annuitätendarlehen werden im Rahmen der Baufinanzierung aber auch Bauspardarlehen genutzt. Diese können meist nicht den gesamten Finanzierungsbedarf abdecken, daher werden sie als Bausteine der Finanzierung eingesetzt. Um das Bauspardarlehen nutzen zu können, ist ein zuteilungsreifer Bausparvertrag, der bereits einige Jahre bespart wurde, Voraussetzung. Ist dieser nicht vorhanden, kann auch ein neuer Bausparvertrag sowie ein Vorausdarlehen genutzt werden. Das Vorausdarlehen stellt hierbei die Zwischenfinanzierung dar, bis der Bausparvertrag voll bespart ist. Diese Darlehensarten sind vor allem bei sicherheitsbewussten Kunden sehr beliebt, denn die Kreditraten bleiben während der gesamten Laufzeit konstant.
Bauspardarlehen werden seit November 2008 sogar noch interessanter, denn auf Bausparverträge kann jetzt die Riester-Förderung beantragt werden. Mit dieser Förderung kann beispielsweise die Tilgung der Kredite ermöglicht werden. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Kredite zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum verwendet werden. In allen Fällen werden Darlehen zur Baufinanzierung durch die Eintragung einer Grundschuld bzw. einer Hypothek besichert. Die Hypothek konnte sich jedoch in der Praxis nicht durchsetzen, denn ihr Wert verringert sich ebenso wie die Restschuld des Kredites. Ein erneutes Aufleben der Hypothek, zum Beispiel bei einem erneuten Kreditbedarf ist, anders als bei der Grundschuld, nicht möglich. Sowohl die Hypothek als auch die Grundschuld werden als Grundpfandrechte bezeichnet, die ins Grundbuch eingetragen werden.